Was ist die Juleica
Im November 1998 haben die Länder die Einführung der Jugendleiter/innen-Card beschlossen. Die Juleica macht Dich zum ausgebildeten und qualifizierten Jugendgruppenleiter.
Voraussetzungen:
1. Ihr müsst mindestens 16 Jahre alt sein.
2. Ihr müsst bei einem Träger bzw. einer ehrenamtlichen Organisation Mitglied sein (z.B. freiwillige Feuerwehr, Sportverein oder Pfadfinder).
3. Ihr müsst einen JGL-Grundkurs (mind. 50 Unterrichtseinheiten) absolvieren.
4. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 Unterrichtseinheiten) nachweisen.
Wie beantrage ich die Juleica?
Die Juleica kann seit 2010 nur noch online beantragt weden. Dies müsst ihr über die Seite www.juleica.de vornehmen.
Wie verlängere ich meine Juleica?
Die Juleica ist in der Regel 3 Jahre gültig. Danach ist eine Neuausstellung erforderlich. Hierfür müsst ihr eine Fortbildungsbescheinigung vorlegen, die nicht älter als 3 Jahre sein darf.
Vorteile der Juleica
Die Ausbildung macht Euch fit für die Jugendarbeit.
Informationen zur Juleica bekommt Ihr unter www.juleica.de! und unter www.ljrsh.de
Informationen zu Vergünstigungen im Kreis Ostholstein gibt es unter www.kjr-oh.de
Aufwandsentschädigung
Alle Inhaber der Juleica die im Kreis Ostholstein aktiv Jugendarbeit leisten (muß vom Träger/Verein bestätigt werden) haben Anspruch auf eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 Euro. Diese wird zu je einem Drittel vom Träger/Verein, der Stadt und dem Kreis gezahlt.
Bitte nutze dafür das entsprechende Antragsformular.