Die zu beschließenden Änderungen lauten wie folgt:
- Änderung: § 5 Satz 1
Mitglied in der InJu kann jede natürliche Person ab 14 Jahren werden, die den Zweck des Vereins bejaht. Änderung der Altersgrenze von 16 auf 14 Jahre - Einfügung: § 7 Absatz 3
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten. Bisher müssen alle 4 Vorstandsmitglieder die Termine wahrnehmen, was sich in der Praxis als kaum handhabbar erwiesen hat - Verschiebung durch die Einfügung §7 Absatz 3:
Der alte Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4
Der alte Absatz 4 wird zum neuen Absatz 5
Wir hoffen, dass alle wieder zahlreich erscheinen, um die nicht rechtskräftigen Beschlüsse nun rechtskräftig abzusegnen.