Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden S. Burkhardt. Die Beschlussfähigkeit wird mit 15 Stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Die Tagesordnung sowie das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 19.03.2005 werden verlesen und einstimmig 15:0:0 genehmigt.
Die vorgeschlagenen Änderungen zur Satzung werden verlesen:
Die Änderungen lauten wie folgt:
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Änderung: § 5 Satz 1
Mitglied in der InJu kann jede natürliche Person ab 14 Jahren werden, die den Zweck des Vereins bejaht. Änderung der Altersgrenze von 16 auf 14 Jahre mit 15:0:0 Stimmen beschlossen
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Einfügung: § 7 Absatz 3
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten. Bisher müssen alle 4 Vorstandsmitglieder die Termine wahrnehmen, was sich in der Praxis als kaum handhabbar erwiesen hat
Verschiebung durch die Einfügung §7 Absatz 3:
Der alte Absatz 3 wird zum neuen Absatz 4
Der alte Absatz 4 wird zum neuen Absatz 5 mit 15:0:0 Stimmen beschlossen.
Weiter wurde noch bekannt gegeben:
Für die Mitgliedsausweise sind nun vorgefertigte Anträge erhältlich.
S. Burkhardt erinnert die Mitglieder an die Einladung zu einer gemeinsamen Fahrt am 06.08.2005 und bittet um kurzzeitige Rückmeldung
Es werden Kuchenspenden für das Gogenkrog Open-Air erbeten. Kontakt G. Vering
Nächstes Planungstreffen für das Open-Air ist Montag, 25.07.2005